B.2 Sonderlehrgang
Verbringen und Aufbewahren
von explosions-
gefährlichen Stoffen
Inhalte
Mit der erfolgreichen Teilnahme am Sonderlehrgang „Verbringen und Aufbewahren“ ist die Fachkunde für folgende Tätigkeiten erlangt:
Verbringen und Aufbewahren sowie innerhalb der Betriebsstätte der Transport, das Überlassen und die Empfangnahme von explosionsgefährlichen Stoffen.
Besondere Zulassungsvoraussetzungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Persönliche Eignung nach §8 b und körperliche Eignung
- 21. Lebensjahr vollendet
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der EOD Academy als staatlich anerkannte Ausbildungseinrichtung gemäß Sprengstoffgesetz. 1.SprengV zum SprengG
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