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B.3 Sonderlehrgang
Verbringen

von explosions-
gefährlichen Stoffen

Inhalte

Vermittlung Fachkunde Munition gem. § 20 Sprengstoffgesetz für das Verbringen und Aufbewahren, sowie innerhalb der Betriebstätte der Transport, das Überlassen und die Empfangnahme von explosionsgefährlichen Stoffen.

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Abschluss

Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Mit diesem Nachweis kann bei der zuständigen amtlichen Stelle ein entsprechender Befähigungsschein gem. § 20 SprengG erwirkt werden.

Downloadbereich

Termine

Auf Anfrage!

Dauer

7 Ausbildungsstunden

Kosten

225,00 € gesetzl. Mehrwertsteuer inkl. Handout und Verpflegungsleistungen (Kaffeepause I, Mittagessen, Kaffeepause II)
EOD Academy