B.1 Grundlehrgang
für Personen mit Sprengstoffspürhunden sowie Sicherheitspersonal im Rahmen von Prüf-/Kontrollmaßnahmen
Inhalte
Vermittlung Fachkunde gem. § 20 Sprengstoffgesetz für das Verwenden, Verbringen und Aufbewahren, sowie innerhalb der Betriebstätte der Transport, der Erwerb, Empfangnahme und Überlassen von explosionsgefährlichen Stoffen. Personenbezogener Umgang mit Sprengstoff.
- Sprengstoffrecht
- Aufbewahren
- Arbeitsschutz
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Zivilrecht
- Schnittstelle zu Gefahrgutrecht
- Grundlagen der explosionsgefährlichen Stoffe
- Sicherheitserhöhende Handlungen
- Wirkung geringer Mengen explosionsgefährlicher Stoffe
- schriftliche Prüfung
Besondere Zulassungsvoraussetzungen
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Abschluss
Zeugnis über die Teilnahme am staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV. Der Nachweis der bestandenen Prüfung (mündlich, schriftlich, praktisch) wird durch die Regierung Oberbayern bestätigt. Das Zeugnis ist Voraussetzung für die Beantragung des Befähigungsscheines gemäß § 20 SprengG.
Sonstiges
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