Mit der erfolgreichen Teilnahme am Grundlehrgang „Fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung“ ist die Fachkunde für folgende Tätigkeiten erlangt: Aufsuchen, Freilegen, Bergen Aufbewahren und Verbringen sowie innerhalb der Betriebsstätte Transport, Überlassen und Empfangnahme von Fundmunition Rechtsgrundlagen Munitionstechnik Vermessung und Sondiertechnik Keine Fachkunde wird z.B. vermittelt für: Bearbeiten und Vernichten von Munition,...

Das Erwerben von Kenntnissen und Fertigkeiten des Sondierens in der Kampfmittelräumung und das Freilegen, Erkennen und Bergen von Funden nach der Lokalisierung sind Inhalte der praktischen Ausbildung. Rechtsgrundlagen (Sprengstoffrecht, Kriegswaffenkontrollgesetz, Gefahrgutverordnung, sicherheitstechnische Regeln) technische und organisatorische Grundlagen (spreng- und munitionstechnische Grundlagen, Sondiergeräte und Sondiertechnik, Organisation und Durchführung der KMB) Munitionstechnik...

Vermittlung Fachkunde gem. § 20 Sprengstoffgesetz für das Verwenden (beschränkt auf die Handhabung im Rahmen des Trainings von Sprengstoffspürhunden sowie Sicherheitspersonal im Rahmen von Prüf-/ Kontrollmaßnahmen), Verbringen und Aufbewahren, sowie innerhalb der Betriebstätte der Transport, der Erwerb, Empfangnahme und Überlassen von explosionsgefährlichen Stoffen. Personenbezogener Umgang mit Sprengstoff. Sprengstoffrecht Aufbewahren Arbeitsschutz...