Vermittlung Fachkunde gem. § 20 Sprengstoffgesetz für das Verwenden, Verbringen und Aufbewahren, sowie innerhalb der Betriebstätte der Transport, der Erwerb, Empfangnahme und Überlassen von explosionsgefährlichen Stoffen. Personenbezogener Umgang mit Sprengstoff.
- Sprengstoffrecht
- Aufbewahren
- Arbeitsschutz
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Zivilrecht
- Schnittstelle zu Gefahrgutrecht
- Grundlagen der explosionsgefährlichen Stoffe
- Sicherheitserhöhende Handlungen
- Wirkung geringer Mengen explosionsgefährlicher Stoffe
- schriftliche Prüfung
Termine
Auf Anfrage
Dauer
14 Std.
Kosten
695,00 € zzgl. MwSt.
Kosten inkl. Lehrmaterial, Prüfung und Dokumentengebühr sowie Verpflegung (Kaffeepause I, Mittagessen, Kaffeepause II).