Für Personen mit Sprengstoffspürhunden sowie Sicherheitspersonal im Rahmen von Prüf-/Kontrollmaßnahmen

Grundlehrgang

Vermittlung Fachkunde gem. § 20 Sprengstoffgesetz für das Verwenden, Verbringen und Aufbewahren, sowie innerhalb der Betriebstätte der Transport, der Erwerb, Empfangnahme und Überlassen von explosionsgefährlichen Stoffen. Personenbezogener Umgang mit Sprengstoff.

  • Sprengstoffrecht
  • Aufbewahren
  • Arbeitsschutz
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Zivilrecht
  • Schnittstelle zu Gefahrgutrecht
  • Grundlagen der explosionsgefährlichen Stoffe
  • Sicherheitserhöhende Handlungen
  • Wirkung geringer Mengen explosionsgefährlicher Stoffe
  • schriftliche Prüfung

Termine
Auf Anfrage


Dauer
14 Std.


Kosten
695,00 € zzgl. MwSt.
Kosten inkl. Lehrmaterial, Prüfung und Dokumentengebühr sowie Verpflegung (Kaffeepause I, Mittagessen, Kaffeepause II).

Abschluss

Zeugnis über die Teilnahme am staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV. Der Nachweis der bestandenen Prüfung (mündlich, schriftlich, praktisch) wird durch die Regierung Oberbayern bestätigt.
Das Zeugnis ist Voraussetzung für die Beantragung des Befähigungsscheines gemäß § 20 SprengG.

Sonstiges

Zur vollumfassenden Ausführung der Tätigkeit im Aufgabengebiet ist im Regelfall zusätzlich noch der Nachweis der durchgeführten aufgabenbezogenen fachlichen Unterweisung “Beförderung freigestellte Menge” gem. Artikel 1.3 ADR erforderlich. Diese Einweisung wird grundsätzlich im Anschluss an diesen Lehrgang angeboten.
Bitte buchen Sie separat.