Für technisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung

Grundlehrgang gemäß § 20 SprengG

Mit der erfolgreichen Teilnahme am Grundlehrgang „Fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung“ ist die Fachkunde für folgende Tätigkeiten erlangt:

  • Aufsuchen, Freilegen, Bergen
  • Aufbewahren und Verbringen sowie innerhalb der Betriebsstätte Transport, Überlassen und Empfangnahme von Fundmunition
  • Rechtsgrundlagen
  • Munitionstechnik
  • Vermessung und Sondiertechnik

Keine Fachkunde wird z.B. vermittelt für:

  • Bearbeiten und Vernichten von Munition, sprengkräftigen Kriegswaffen und Fundmunition
  • Wiedergewinnen explosionsgefährlicher Stoffe aus Munition, einschließlich sprengkräftiger Kriegswaffen
  • Durchführung von Sprengarbeiten
  • Umgang mit pyrotechnischen Sätzen und pyrotechnischen Gegenständen

Empfehlung:
Von Vorteil sind Grundkenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Sondieren.

Daten
30. September – 29. November 2024
07. Januar – 07. März 2025
05. Mai – 11. Juli 2025
06. Oktober – 05. Dezember 2025


Dauer
45 Tage / je 8 Std.


Kosten
11.700,00 € zzgl. MwSt.
Kosten inkl. Lehrmaterial, Prüfungs- und Dokumentengebühr sowie Verpflegung (Kaffeepause I, Mittagessen, Kaffeepause II).
Wir akzeptieren Bildungsgutscheine. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Teilnehmer müssen sein:

  • Über 21 Jahre alt sein.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung

Zusätzliche besondere Zulassungsvoraussetzungen (PDF)

Abschluss

Zeugnis über die Teilnahme am staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher schriftlicher, mündlicher und praktischer Prüfung zur Erlangung eines Befähigungsscheines gemäß § 20 SprengG.

Sonstiges

Zum Nachweis der erforderlichen praktischen Tätigkeit in einem gewerblichen Unternehmen in der Kampfmittelbeseitigung (Zulassungsvoraussetzung) verwenden Sie bitte das Formblatt im Downloadbereich.