B.3 Sonderlehrgang
Verbringen
von explosions-
gefährlichen Stoffen
Inhalte
Vermittlung Fachkunde Munition gem. § 20 Sprengstoffgesetz für das Verbringen und Aufbewahren, sowie innerhalb der Betriebstätte der Transport, das Überlassen und die Empfangnahme von explosionsgefährlichen Stoffen.
Besondere Zulassungsvoraussetzungen
Abschluss
Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Mit diesem Nachweis kann bei der zuständigen amtlichen Stelle ein entsprechender Befähigungsschein gem. § 20 SprengG erwirkt werden.
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