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A.3 Wiederholungslehrgang

Weiterbildung zum Erhalt der Befähigung gem. § 20 SprengG

Inhalte

  • Rechtsgrundlagen
  • technische und organisatorische Grundlagen
  • Munitionstechnik
  • schriftliche Wissenstandsabfrage

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 1. SprengV (» Online Formular) und
  • Nachweis eines gültigen Befähigungsscheines § 20 SprengG für das Aufsuchen, Freilegen, Bergen und Aufbewahren, das Überlassen und die Empfangnahme von Fundmunition und den Transport innerhalb der Betriebsstätte/Räumstelle oder
  • den Nachweis eines gültigen Befähigungsscheines§ 20 SprengG für das Aufsuchen, Freilegen, und Aufbewahren von Fundmunition, das Überlassen und die Empfangnahme und den Transport innerhalb der Betriebsstätte/Räumstelle.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung an einem staatlich anerkannten Lehrgang (entsprechend § 32 1. SprengV). Die Bescheinigung wird zur Vorlage bei der Behörde ausgestellt, damit kann der vorhandene Befähigungsschein um weitere fünf Jahre verlängert werden.

Termine

18. März – 22. März 2024
09. Dezember – 13. Dezember 2024

Dauer

4 Tage / je 8 Stunden / 1 Tag / je 5 Stunden

Kosten

895,00 € zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer inkl. Lehrmaterial und Verpflegungsleistungen (Kaffeepause I, Mittagessen, Kaffeepause II)
EOD Academy