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A.2 Modulare Ausbildung

zum "Fachtechnischen Aufsichtspersonal in der KMB gemäß §20 SprengG" (modulare Ausbildung A.4 + Praktikum + A.1)

Inhalte

Das Fachtechnische Aufsichtspersonal in der KMB (FTA) ist auch bekannt als
Feuerwerker oder Truppführer.
Mit dieser Ausbildung, gemäß §20 SprengG, erlangen Sie die Berechtigung für den Umgang mit Fundmunition im Rahmen der Gefahrenabwehr.

Die Tätigkeiten:

  • Planung und Führung von unterstelltem Personal (Kampfmittelräumarbeiter)
  • Einsatzplanung und -überwachung von Baumaschinen und Bohrgeräten
  • Auswahl und Einsatz der geeigneten Sondierungstechnik und Durchführung von Vermessungsarbeiten
  • Auswertung von computergestützten Detektionsdaten
  • Freilegen von Fundmunition
  • Identifizieren, sowie sicherheitstechnische Bewertung von Fundmunition

Die Ausbildung:

4 Monate Ausbildungszeit bestehend aus –

  • Einführungslehrgang zum Aufsuchen von Fundmunition – Kampfmittelräumarbeiter/in
  • (3 Wochen)
  • Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten des Sondierens in der Kampfmittelräumung (eine Vielzahl verschiedener Sonden von namenhaften Herstellern befinden sich vor Ort, ebenso ein Ausbildungsgelände, einschl. 3D Trainingsplattform), sowie das Freilegen und Erkennen von Störpunkten nach der Detektion
  • Praktikum
  • (4 Wochen)
  • Such- und Freilegetechniken, Vertiefung der bereits erworbenen Kenntnisse
  • Gerne sind wir ihnen bei der Auswahl Ihres Praktikumsplatzes behilflich.
  • Grundlehrgang für Fachtechnisches Aufsichtspersonal in der KMB gemäß §20 SprengG
  • (9 Wochen)

Ausbildungsthemen

  • Rechtliche Grundlagen nach dem Sprengstoffrecht
  • Ausbildung in Aufsuchen, Freilegen und Bergen von Funden; das Aufbewahren und Verbringen innerhalb der Betriebsstätte; der Transport, das Überlassen und die Empfangnahme von Munition
  • staatliche Prüfung vor der Regierung von Oberbayern (mündlich, schriftlich, praktisch)

 

Da dies eine neue Form der Ausbildung ist, stehen wir Ihnen gerne für etwaige Fragen zur Verfügung und überprüfen mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen gemäß dem Bundesanzeiger.

Email: info@eod-academy.de

Telefon: 08762 / 44 00 3 – 0

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Abschluss

Fachkundezeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang (entsprechend § 32 1. SprengV) nach schriftlicher, mündlicher und praktischer Prüfung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/ einer Erlaubnis nach § 7 SprengG und im Abschluss wie bei A.1.

Termine

Auf Anfrage!

Dauer

80 Tage / je 8 Stunden

Kosten

13.550,00 € zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer inkl. Lehrmaterial, Prüfungs- und Dokumentengebühr sowie Verpflegungsleistungen (Kaffeepause I, Mittagessen, Kaffeepause II)
EOD Academy