A.3 Wiederholungs-
lehrgang
Weiterbildung zum Erhalt der Befähigung gem. § 20 SprengG
Inhalte
- Rechtsgrundlagen
- technische und organisatorische Grundlagen
- Munitionstechnik
- schriftliche Prüfung
Besondere Zulassungsvoraussetzungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV und
- Nachweis eines gültigen Befähigungsscheines § 20 SprengG für das Aufsuchen, Freilegen, Bergen und Aufbewahren, das Überlassen und die Empfangnahme von Fundmunition und den Transport innerhalb der Betriebsstätte/Räumstelle oder
- den Nachweis eines gültigen Befähigungsscheines§ 20 SprengG für das Aufsuchen, Freilegen, und Aufbewahren von Fundmunition, das Überlassen und die Empfangnahme und den Transport innerhalb der Betriebsstätte/Räumstelle.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung an einem staatlich anerkannten Lehrgang (entsprechend § 32 1. SprengV). Die Bescheinigung wird zur Vorlage bei der Behörde ausgestellt, damit kann der vorhandene Befähigungsschein um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Downloadbereich
Termine>
11. Dezember – 15. Dezember 2023
18. März – 22. März 2024
09. Dezember – 13. Dezember 2024
Dauer>
Kosten>
Das sagen unsere Teilnehmer
„Vielen Dank für reibungslose und professionelle Durchführung. Toll, dass es nun auch eine solche Ausbildungsstätte im süddeutschen Raum gibt.“
– Teilnehmer
„Macht einfach weiter so!“
– Teilnehmer
„Sehr gut strukturierter Unterricht, Eingehen auf spezielle Fragen, Sehr gute Betreuung während der Lehrgangszeit.“
– Teilnehmer Sören Laws, Polizei Bremen