Für technisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung nach §20 SprengG (Deutschland)

Grundlehrgang mit bilingualem Unterricht und deutscher Prüfung

Mit der erfolgreichen Teilnahme am Grundlehrgang „Fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung“ ist die Fachkunde für folgende Tätigkeiten erlangt:

  • Aufsuchen, Freilegen, Bergen
  • Aufbewahren und Verbringen sowie innerhalb der Betriebsstätte Transport, Überlassen und Empfangnahme von Fundmunition
  • Rechtsgrundlagen
  • Munitionstechnik
  • Vermessung und Sondiertechnik

Keine Fachkunde wird z.B. vermittelt für:

  • Bearbeiten und Vernichten von Munition, sprengkräftigen Kriegswaffen und Fundmunition
  • Wiedergewinnen explosionsgefährlicher Stoffe aus Munition, einschließlich sprengkräftiger Kriegswaffen
  • Durchführung von Sprengarbeiten
  • Umgang mit pyrotechnischen Sätzen und pyrotechnischen Gegenständen

Empfehlung:
Von Vorteil sind Grundkenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Sondieren.

Termin
23. September – 06. Dezember 2024

07. Januar – 21. März 2025


Dauer
45 Tage/ je 8 Std. + 2 zusätzliche Wochen Vorbereitung


Kosten
Auf Anfrage zzgl. MwSt., Kosten inkl. Lehrmaterial, Prüfungs- und Dokumentengebühr sowie Verpflegung (Kaffeepause I, Mittagessen, Kaffeepause II) Wir akzeptieren Bildungsgutscheine, bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Teilnehmer müssen sein:

  • Über 21 Jahre alt sein.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung

Zusätzliche besondere Zulassungsvoraussetzungen (PDF)

Abschluss

Zeugnis über die Teilnahme am staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher schriftlicher, mündlicher und praktischer Prüfung zur Erlangung eines Befähigungsscheines gemäß § 20 SprengG.

Sonstiges

Zum Nachweis der erforderlichen praktischen Tätigkeit in einem gewerblichen Unternehmen in der Kampfmittelbeseitigung (Zulassungsvoraussetzung) verwenden Sie bitte das Formblatt im Downloadbereich.