Weiterbildung zum Erhalt der Befähigung gem. § 20 SprengG

Wiederholungslehrgang

  • Allgemeine rechtliche Grundlagen
  • Technische und organisatorische Grundlagen
  • Munitionstechnik
  • Schriftliche Wissenstandsabfrage

Daten
09. Dezember – 13. Dezember 2024
17. März – 21. März 2025
15. Dezember – 19. Dezember 2025


Dauer
4 Tage / je 8 Std. + 1 Tag / 5 Std.


Kosten
895,00 € zzgl. MwSt.
Inklusive Lehrmaterial und Verpflegung (Kaffeepause I, Mittagessen, Kaffeepause II)

Besondere Zulassungsvoraussetzungen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an

  • einem Grund- oder Sonderlehrgang im Bereich der Kampfmittelbeseitigung

oder

  • einem Wiederholungslehrgang „Verfahren der Kampfmittelbeseitigung“ jeweils innerhalb der letzten fünf Jahre vor Lehrgangsbeginn

Der Nachweis ist durch Vorlage

  • eines gültigen Befähigungsscheins nach § 20 SprengG oder einer gültigen Erlaubnis nach § 7 SprengG mit Fachkundeeintrag, jeweils auf der Grundlage der in Nummer 1 genannten Lehrgänge

oder

  • des Fachkundezeugnisses für einen der in Nummer 1 genannten Lehrgänge bzw. der Teilnahmebescheinigung für einen Wiederholungslehrgang „Verfahren der Kampfmittelbeseitigung“

zu erbringen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung an einem staatlich anerkannten Lehrgang (entsprechend § 32 1. SprengV).
Die Bescheinigung wird zur Vorlage bei der Behörde ausgestellt, damit kann der vorhandene Befähigungsschein um weitere fünf Jahre verlängert werden.