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A.1 Grundlehrgang

für Fachtechnisches Aufsichtspersonal in der KMB gemäß § 20 SprengG

Inhalte

Mit der erfolgreichen Teilnahme am Grundlehrgang „Fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung“ ist die Fachkunde für folgende Tätigkeiten erlangt:

  • Aufsuchen, Freilegen, Bergen
  • Aufbewahren und Verbringen sowie innerhalb der Betriebsstätte Transport, Überlassen und Empfangnahme von Fundmunition
  • Rechtsgrundlagen
  • Munitionstechnik
  • Vermessung und Sondiertechnik

Keine Fachkunde wird z.B. vermittelt für:

  • Bearbeiten und Vernichten von Munition, sprengkräftigen Kriegswaffen und Fundmunition
  • Wiedergewinnen explosionsgefährlicher Stoffe aus Munition, einschließlich sprengkräftiger Kriegswaffen
  • Durchführung von Sprengarbeiten
  • Umgang mit pyrotechnischen Sätzen und pyrotechnischen Gegenständen

 

Empfehlung:

Von Vorteil sind Grundkenntnisse und Fähigkeiten im Bereich SONDIEREN.

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

a. Lebensalter über 21 Jahre
b. Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 1. SprengV (» Online Formular)

Besondere Zulassungsvoraussetzungen:

a. Abgeschlossene technische Berufsausbildung (der Abschluss muss im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen mindestens dem Niveau 4 zugeordnet sein) und einen Nachweis von mindestens 2 Jahren praktischer Tätigkeit in einem gewerblichen Unternehmen oder bei einem staatlichen Kampfmittelräumdienst. Diese Tätigkeiten müssen das Aufsuchen, Freilegen und Bergen von Fundmunition unter Aufsicht verantwortlicher Personen beinhalten.
ODER
b. Abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Hochschul- oder Fachhochschul Ausbildung (der Abschluss muss im Deutschen und Europäischen
Qualifikationsrahmen mindestens dem Niveau 6 zugeordnet sein) und einen Nachweis von mindestens einem Jahr praktischer Tätigkeit als Beschäftigter i. S. d. § 2 Abs. 2 Nrn. 1-3 ArbSchG in einem gewerblichen Unternehmen oder bei einem staatlichen Kampfmittelräumdienst. Diese Tätigkeiten müssen das Aufsuchen, Freilegen und Bergen von Fundmunition unter Aufsicht verantwortlicher Personen beinhalten.
ODER
c. Nachweise über eine Ausbildung bei der Bundeswehr als „Fachkundiger Munition“ und eine mindestens 6 monatige, praktische Tätigkeit als Beschäftigter i. S. d. § 2 Abs. 2 Nrn. 1-3 ArbSchG in einem gewerblichen Unternehmen oder bei einem staatlichen Kampfmittelräumdienst. Diese Tätigkeiten müssen das Aufsuchen, Freilegen und Bergen von Fundmunition unter Aufsicht verantwortlicher Personen beinhalten.
ODER
d. Nachweis von mindestens 4 Jahren praktischer Tätigkeit als Beschäftigter i. S. d. § 2 Abs. 2 Nrn. 1-3 ArbSchG in einem gewerblichen Unternehmen oder bei einem staatlichen Kampfmittelräumdienst. Diese Tätigkeiten müssen das Aufsuchen, Freilegen und Bergen von Fundmunition unter Aufsicht verantwortlicher Personen beinhalten.

Abschluss

Zeugnis über die Teilnahme am staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher schriftlicher, mündlicher und praktischer Prüfung zur Erlangung eines Befähigungsscheines gemäß § 20 SprengG.

Sonstiges

Zum Nachweis der erforderlichen praktischen Tätigkeit in einem gewerblichen Unternehmen in der Kampfmittelbeseitigung (Zulassungsvoraussetzung) verwenden Sie bitte das Formblatt im Downloadbereich.

Downloadbereich

Termine

03. Januar – 08. März 2024
15. April – 21. Juni 2024
30. September – 29. November 2024

Dauer

45 Tage / je 8 Stunden

Kosten

11.700,00€ zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer inkl. Lehrmaterial, Prüfungs-und Dokumentengebühr sowie Verpflegungsleistungen (Kaffeepause I, Mittagessen, Kaffeepause II)
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